PHYSIOTHERAPIE AUF VERORDNUNG


Bitte wenden Sie sich an den behandelnen Arzt (Krankenhaus, Facharzt oder Allgemeinmediziner) und lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen. Sie benötigen dann für den Verordnungsschein eine Bewilligung vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse.

Ich bin eine freiberufliche Physiotherapeutin, die mit keiner Krankenkasse direkt abrechnet. Sie erhalten am Ende der Behandlungen eine Honorarnote, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Kasse zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen können. Die Rückerstattung beträgt je nach Kasse und Therapieart zwischen 27 und 95 Prozent.

Achtung:
Sollte Ihre Therapie aufgrund eines Unfalles notwendig geworden sein, so empfehle ich Ihnen: Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsbetreuer in Verbindung.
Oft übernimmt - nur wenn vorhanden - eine private Unfallversicherung die restlichen Therapiekosten.


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